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   RG, 29.02.1912 - I 938/11   

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https://dejure.org/1912,393
RG, 29.02.1912 - I 938/11 (https://dejure.org/1912,393)
RG, Entscheidung vom 29.02.1912 - I 938/11 (https://dejure.org/1912,393)
RG, Entscheidung vom 29. Februar 1912 - I 938/11 (https://dejure.org/1912,393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf die Eigentümergrundschuld, die dem Schuldner an einem im Vermögensverzeichnis angeführten Grundstücke zusteht? Ist er zur Angabe des Anspruchs auf Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 45, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52

    Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides -

    Völlig wertlose Gegenstände braucht der Schuldner aber beim Offenbarungseid nicht anzugeben (RGSt 45, 429, 433; 60, 37; 60, 69).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 889/51

    Rechtsmittel

    Da völlig wertlose Gegenstände in das Vermögensverzeichnis nicht aufgenommen zu werden brauchen (RGSt 45, 429, 433; 60, 37; 60, 69 f; RG in JW 1934 S 2692 Nr. 8 und in Goltd Arch 57, 200), musste die Strafkammer eine klare Feststellung hierzu treffen.
  • BGH, 26.04.1960 - 1 StR 93/60

    Rechtsmittel

    Das galt sicher für die frühere Fassung des nach § 807 ZPO zu leistenden Offenbarungseides ("daß er nach bestem Wissen sein Vermögen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei") (vgl. RGSt 45, 429, 432; 71, 227, 228).
  • BGH, 27.04.1956 - 1 StR 85/56

    Rechtsmittel

    Es erweckt schon Bedenken, daß das Landgericht nicht zweifelsfrei festgestellt hat, was die Angeklagte in dem beschworenen Vermögensverzeichnis verschwiegen hat, ihr gehörige Gegenstände oder nur den Umstand, daß sie verpfändet oder zur Sicherung übereignet waren; denn mindestens für die Straffrage ist von Bedeutung, ob der Schuldner bei dem Offenbarungseid Vermögensstücke verschweigt und dadurch dem Gläubigerzugriff zu entziehen sucht, oder ob er bloß nicht angibt, daß Rechte Dritter daran bestehen (vgl auch RGSt 45, 429/432; RG DJ 1937, 1317; DR 1942, 1696 Nr. 4), und so die Möglichkeit einer Befriedigung vortäuscht.
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